💶 Über 2,6 Millionen Euro schon 2025 für Friesland – Kommunalfördergesetz sorgt für unbürokratische Unterstützung

30.07.2025 · von Sina Beckmann
Die rot-grüne Landesregierung hat heute das Niedersächsische Kommunalfördergesetz (NKomFöG) in den Landtag eingebracht. Damit wird die Verteilung von 400 Millionen Euro aus dem „Pakt für Kommunalinvestitionen“ ab 2025 massiv vereinfacht. Städte, Gemeinden und Landkreise können die Mittel künftig ohne aufwändige Verwendungsnachweise abrufen.
Geld nach Friesland
Bild: KI-generierte Illustration (DALL·E, erstellt mit ChatGPT)

Für den Landkreis Friesland bedeutet das allein für 2025 eine Fördersumme von rund 2,65 Millionen Euro. Insgesamt stehen bis 2027 knapp 4 Millionen Euro für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Verfügung.

Die Summen fĂĽr 2025 im Einzelnen:
    â€˘    Varel: 626.771 €
    â€˘    Schortens: 529.275 €
    â€˘    Jever: 374.581 €
    â€˘    Zetel: 309.633 €
    â€˘    Bockhorn: 227.967 €
    â€˘    Wangerland: 230.810 €
    â€˘    Sande: 219.370 €
    â€˘    Wangerooge: 133.333 €

So wird verteilt:
Jede Kommune erhält zunächst einen Sockelbetrag von 200.000 Euro. Die verbleibenden Mittel werden anschließend nach Einwohnerzahl verteilt. Durch dieses Verfahren profitieren insbesondere kleine Städte und Gemeinden, die bisher bei komplizierten Förderverfahren oft benachteiligt waren.

Sina Beckmann, Landtagsabgeordnete fĂĽr Friesland und Sprecherin fĂĽr Startups, Innovationen, KI und Digitalisierung, betont:

Sina Sommer 2023
Sina Beckmann

Mit dem Kommunalfördergesetz machen wir den Weg frei für schnelle Investitionen auch bei uns in Friesland. Unsere Kommunen brauchen keine Formulare, sondern Freiräume – genau das schaffen wir jetzt. Die Millionen aus Hannover kommen endlich ohne Papierstapel direkt vor Ort an: für Radwege und klimafreundliche Mobilität, digitale Infrastruktur, Treffpunkte für Jung und Alt oder die Sanierung von Gebäuden. Kurz gesagt: für alles, was das Leben in unseren Städten und Dörfern besser macht.

Hintergrund:
Mit dem NKomFöG werden die komplizierten Regelungen des § 44 der Landeshaushaltsordnung für diese Förderungen ausgesetzt. So können Kommunen die Gelder flexibel einsetzen und ihre Vorhaben beschleunigen. Der „Pakt für Kommunalinvestitionen“ hat ein Gesamtvolumen von 600 Millionen Euro, von denen 400 Millionen noch in diesem Jahr bereitgestellt werden.

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